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Deutlich verbesserte Vermietbarkeit durch Einbauküchen in der Mietwohnung

Studien renommierter Immobilienportale belegen: 40 Prozent aller Befragten, bei höheren Einkommensklassen sogar bis zu 83 Prozent, wünschen sich in ihrer neuen Wohnung eine Einbauküche. Diese Zahlen belegen deutlich, dass die Attraktivität einer Mietwohnung mit Einbauküche steigt. Damit können die Wahrscheinlichkeit zur schnellen Wiedervermietbarkeit erhöht und das Risiko eines längeren Leerstands gesenkt werden.

Als innovatives Planungsbüro unterstützen wir Sie als Vermieter bei der Realisierung effizienter Küchenprojekte – von der individuellen Planung über den günstigen Kauf bis hin zur fach- und termingerechten Montage.

Heute suchen immer mehr Mieter gezielt nach Wohnungen mit vollständig ausgestatteter Küche. Denn Mieter scheuen hohe Anschaffungskosten, wenn doch absehbar ist, dass das Mietverhältnis nicht ein Leben lang andauern wird. In der Folge stehen Wohnungen ohne Küchenausstattung deutlich länger leer. Besonders außerhalb der gefragten Ballungszentren sinken die Chancen auf eine schnelle Vermietung.

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Einbauküchen steuerlich richtig absetzen:

Die Anschaffungskosten einer Einbauküche für eine Mietwohnung kann der Vermieter in seiner Steuererklärung abschreiben. Nach neuester Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Dezember 2016 stellt eine Einbauküche jetzt ein einheitliches Wirtschaftsgut dar. Mit dieser Entscheidung wurde die AFA wesentlich vereinfacht.

  • Eine Einbauküche ist auf eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben, wobei die Abschreibung im Jahr der Anschaffung zeitanteilig zu berücksichtigen ist (monatsgenaue Abschreibung)
  • Hierzu zählen auch Spüle und Herd, da diese in moderne Einbauküchen integriert sind
  • Eine Erneuerung von Spüle und Herd, auch wenn sie unter 800€ netto pro Gerät liegt, ist keine Instandhaltung mit Sofortabzug, sondern auf die Restnutzungsdauer der Küche zu verteilen.

Die aktuelle Rechtsprechung stellt also klar: Küchenspüle und Herd gelten nicht mehr als unselbständige Gebäudebestandteile, die beim erstmaligen Einbau auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes zu aktivieren und über die Nutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben sind, sondern werden einheitlich mit der Küche als Gesamtheit auf 10 Jahre abgeschrieben.
Diese Information ist keine Steuerberatung. Bitte stimmen Sie die Einzelheiten unbedingt mit Ihrem Steuerberater ab.